Auch das Jahr 2024 war auf legislativer Ebene im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch zahlreiche Änderungen geprägt. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Sonderwochengeldes zur Schließung der „Wochengeldfalle“, das auch Gegenstand eines Beitrages ist. Zudem bildeten Entwicklungen im Jahr 2024 den Auslöser für gesetzliche Änderungen im Jahr 2025. Die verstärkt aufgetretene Problematik in Zusammenhang mit Rückforderungen von Weiterbildungsgeld, die wiederum in einem Beitrag näher beleuchtet wird, führte im März 2025 zur Abschaffung von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
