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Die Gesetzesbeschwerde zwischen Entscheidungsbeschwerde und Individualantrag (Kneihs)

Kneihs1. AuflAugust 2014

Benjamin KNEIHS

Vorhang zu und alles offen**Der vorliegende Beitrag beruht im Wesentlichen auf der Kommentierung des Art 140 B-VG im von Georg Lienbacher und mir herausgegebenen Rill-Schäffer-Bundesverfassungsrechtskommentar, deren von Heinz Schäffer stammende Urfassung ich mit Blick auf die neue Rechtslage überarbeitet habe. Insbesondere die hier angeführte Judikatur ist dort umfangreich nachgewiesen.

Inhaltsübersicht

I.

Einleitung

256

II.

Die konkrete Normenkontrolle bisher

258

A.

Gerichtsanträge

258

B.

Amtswegige Gesetzes- und Verordnungsprüfung

263

C.

Individualanträge

265

III.

Art 89, 139 f B-VG: Die Neuregelung

269

A.

Antragsbefugnis aller Gerichte

269

B.

Der Subsidiarantrag

269

C.

Nähere Ausgestaltung durch einfaches Recht

270

 

1.

Der Verfassungsauftrag

270

 

2.

Weitere Einzelfragen, die im Verfassungstext nicht geklärt sind

272

  

a.

Parteiantrag aus Anlass eines Rechtsmittels gegen eine erstinstanzliche Gerichtsentscheidung

273

  

b.

Bindung an die Auslegung des Gesetzes?

275

  

c.

Erledigung; Rechtswirkungen

276

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