Für das Öffentliche Recht ist das Jahr 2014 ein besonderes Jahr. Mit 1. Jänner 2014 haben die Verwaltungsgerichte 1. Instanz ihre Arbeit aufgenommen. Damit wurde ein Reformprojekt, das zu Recht als „Jahrhundertreform“ bezeichnet wird, nach langjährigen Diskussionen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Es war daher eine Selbstverständlichkeit, der Einführung einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit zusammenhängenden Fragen in diesem Band breiten Raum einzuräumen. Erörtert werden die Neuerungen im Administrativverfahren, das Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten, die Änderungen im Verfahren vor dem VwGH und schließlich auch die zahlreichen Sonderbestimmungen in Materiengesetzen des Bundes.
