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Die Judikatur des EGMR zu Österreich 2016 (Czech/Kieber)

Czech/Kieber1. AuflAugust 2017

I. Einleitung

2016 erließ der EGMR zehn Urteile zu Österreich; sieben davon durch die IV. Kammer und drei durch deren mit drei Richtern besetzten Ausschuss11Dieser kann gemäß Art 28 Abs 1 lit b EMRK dann über die Begründetheit einer Sache entscheiden, wenn es lediglich um die Auslegung oder Anwendung der EMRK im Rahmen einer gefestigten Rechtsprechung des EGMR geht.. Von den vierzehn veröffentlichten Unzulässigkeitsentscheidungen entfallen elf auf den Ausschuss, die übrigen drei auf die Kammer. In weiteren 239 Fällen wurde die Beschwerde von einem Einzelrichter für unzulässig erklärt oder aus dem Register gestrichen.22European Court of Human Rights, Analysis of statistics 2016, 17. Diese Statistik ist abrufbar unter <echr.coe.int/Documents/Stats_analysis_2016_ENG.pdf > (31.07.2017). Die 236 neuen Beschwerden, die 2016 einem Spruchkörper zugewiesen wurden, konnten zum Großteil noch im selben Jahr erledigt werden. Von den knapp 80.000 Beschwerden, die Ende 2016 bei einem der Spruchkör

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per des EGMR anhängig waren, entfielen 122 auf Österreich.

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