I. Einleitung
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen im Bereich des Bundesrechts im Jahr 2018 aus einem vorrangig öffentlich-rechtlichen Blickwinkel dokumentiert und analysiert. Im Sinne eines fortlaufenden Überblicks und der Bewahrung Seite 269 einer bestehenden Konstanz folgt die Darstellung im Wesentlichen der bewährten thematischen Einteilung der vergangenen Jahre anhand der rechtwissenschaftlichen Disziplinenbildung.1 Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Entwicklungen auf bundesgesetzlicher Ebene. Die Entwicklungen auf Verordnungsebene sowie aus dem Bereich internationaler Abkommen und Verträge werden dagegen nur punktuell abgebildet.
