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I. Einleitung
Mit der Novelle zum AVG BGBl I 57/2018 wurde eine Reihe von Änderungen im Verfahren nach dem AVG vorgenommen, die sich als Umsetzung eines Teils der im Regierungsprogramm 2017-2022 von ÖVP und FPÖ angekündigten Reformen in der Verwaltung, im Besonderen auch im Verwaltungsverfahren, verstehen.
