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I. Einleitung
Als Konsequenz der mit den COVID-19-Maßnahmen einhergehenden massiven Grundrechtseingriffe sah sich der VfGH schon bald mit einer Flut an Gesetzesprüfungsanträgen und Beschwerden konfrontiert.1
Nachdem die ersten Anträge ohne nähere inhaltliche Auseinandersetzung zurückgewiesen oder abgelehnt wurden,2 ergingen am 14.07.2020, im Rahmen einer außerplanmäßigen Session, die ersten Erk3 zu den im Zuge der COVID-19-Krise beschlossenen Gesetzen und Verordnungen. Dabei überraschte der VfGH mit einer Weiterentwicklung seiner stRsp zur Zulässigkeit von Individualanträgen, wodurch die Türe zu einer verfassungsrechtlichen Prüfung auch bereits außerkraftgetretener Bestimmungen geöffnet war. Dementsprechend folgten im Oktober4 und Dezember5 weitere Erk, die überwiegend auf die bereits außer Kraft getretene Rechtslage bezogen waren. Während das COVID-19-Maßnahmengesetz6 (COVID-19-MG) im Ergebnis für verfassungskonform befunden wurde, stellte der VfGH für einige auf dessen Grundlage erlassene Verordnungen eine Gesetzwidrigkeit fest.7
