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Die VfGH-Rechtsprechung zu COVID-19 aus dem Jahr 2020 – ein Überblick (Korbel)

Korbel1. AuflAugust 2021

Seite 105

I. Einleitung

Als Konsequenz der mit den COVID-19-Maßnahmen einhergehenden massiven Grundrechtseingriffe sah sich der VfGH schon bald mit einer Flut an Gesetzesprüfungsanträgen und Beschwerden konfrontiert.11Laut der Homepage des VfGH sind mit Stand Februar 2021 insgesamt etwa 200 Anträge eingelangt, wovon rund 130 noch im Jahr 2020 erledigt wurden <https://www.vfgh.gv.at/medien/Vorschau_Maerz_COVID.php > (19.02.2021).

Nachdem die ersten Anträge ohne nähere inhaltliche Auseinandersetzung zurückgewiesen oder abgelehnt wurden,22Mangels Umwegsunzumutbarkeit: VfGH 08.06.2020, V 361/2020; wegen zu eng gewähltem Anfechtungsumfangs: VfGH 16.06.2020, V 432/2020; mangels unmittelbarer Betroffenheit: VfGH 15.06.2020, V 401/2020 ua (auch wegen zu engem Anfechtungsumfang); VfGH 14.07.2020, G 180/2020, V 355/2020 ua. ergingen am 14.07.2020, im Rahmen einer außerplanmäßigen Session, die ersten Erk33VfGH 14.07.2020, V 363/2020, V 411/2020, G 202/2020 ua, V 395/2020, V 396/2020 ua; Im folgenden Beitrag werden nur die ersten drei genannten Erk behandelt, nachdem in den restlichen Erk auf diese verwiesen werden konnte. zu den im Zuge der COVID-19-Krise beschlossenen Gesetzen und Verordnungen. Dabei überraschte der VfGH mit einer Weiterentwicklung seiner stRsp zur Zulässigkeit von Individualanträgen, wodurch die Türe zu einer verfassungsrechtlichen Prüfung auch bereits außerkraftgetretener Bestimmungen geöffnet war. Dementsprechend folgten im Oktober44VfGH 01.10.2020, V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020. und Dezember55VfGH 10.12.2020, V 436/2020, V 535/2020, V 512/2020. weitere Erk, die überwiegend auf die bereits außer Kraft getretene Rechtslage bezogen waren. Während das COVID-19-Maßnahmengesetz66COVID-19 Gesetz, BGBl l 12/2020. (COVID-19-MG) im Ergebnis für verfassungskonform befunden wurde, stellte der VfGH für einige auf dessen Grundlage erlassene Verordnungen eine Gesetzwidrigkeit fest.77Im Zuge der COVID-19-Krise wurde neben dem neu geschaffenen COVID-19-MG auch das EpidemieG auf den Prüfstand gestellt: Der OGH stellte aufgrund einer iZm COVID-19 erfolgten Absonderung nach dem EpidemieG einen Antrag auf Aufhebung des § 7 Abs 1a S 2 EpidemieG idF BGBl I 63/2016 (Rechtszug bei Absonderungsbescheiden) an den VfGH. Dies deshalb, weil er ua Zweifel hatte, ob sich die genannte Bestimmung mit dem Legalitätsprinzip vereinbaren lässt. Der VfGH bestätigte die Bedenken und hob mit Erk vom 10.03.2021, G 380/2020 ua die angefochtene Regelung auf.

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