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Ausgewählte Fragen des COVID-19-Verwaltungsstrafrechts (Fister)

Fister1. AuflAugust 2021

I. Einleitung

Das Verwaltungsstrafrecht hatte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie einen nicht unwesentlichen Beitrag insofern zu leisten, als die Einhaltung der auf der Grundlage des EpidemieG 195011Epidemiegesetz 1950 (EpiG 1950), BGBl 186/1950 (WV) zuletzt idF BGBl I 105/2021. und des COVID-19-MG22BG betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG), BGBl I 12/2020 zuletzt idF BGBl I 105/2021. gesetzten

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Maßnahmen gerade auch durch (mehr oder weniger abschreckende) Strafdrohungen sichergestellt werden sollte. Die oftmals bestehende Eile bei der Rechtssetzung und überhaupt die Schnelllebigkeit und die dadurch bedingte Fehleranfälligkeit des COVID-19-Rechts33IdZ sehr lesenswert Feik, „Redaktionelle“ Hoppalas im COVID-19-Lockdown-Verordnungsrecht, JRP 2021, 47. mögen die Gründe dafür sein, dass (auch) das COVID-19-Verwaltungsstrafrecht manche Zweifelsfragen aufwarf und Schwächen hatte, die nicht zuletzt in der praktischen Vollziehung sichtbar geworden sind und die die Effektivität des COVID-19-Rechts (und damit die Pandemiebekämpfung insgesamt) zumindest punktuell beeinträchtigt haben. Im Folgenden sollen ein Zwischenresümee und erste Lehren gezogen werden.

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