Das Jahr 2020 wird unzweifelhaft als Pandemiejahr in die Geschichtsbücher eingehen. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens haben zu bis dahin nicht vorstellbaren flächendeckenden Grundrechtseinschränkungen geführt und damit eine Fülle an Diskussionsstoff geliefert. Die öffentlich-rechtlichen Fragestellungen gehen aber, wie auch die Beiträge zu Fragen des „COVID-19-Rechts“ in diesem Jahrbuch zeigen, weit darüber hinaus. Den Beginn machen zwei Aufsätze, die das Thema aus der Perspektive der Verwaltung betrachten. Es geht zum einen um die Handlungsformen der Verwaltung und den Rechtsschutz am Beispiel von Absonderungen nach dem EpidemieG, zum anderen allgemein um den „COVID-19-Vollzug“ der Bezirksverwaltungsbehörden. Sodann werden ausgewählte Fragen des COVID-19-Verwaltungsstrafrechts in den Blick genommen und datenschutzrechtliche Aspekte der Pandemiebekämpfung erörtert. Den Abschluss des Themenblocks zum „COVID-19-Recht“ bildet ein Überblick über die einschlägige Judikatur des VfGH, die auch eine bemerkenswerte Weiterentwicklung betreffend die Zulässigkeit von Individualanträgen mit sich gebracht hat.
