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Öffentliches Recht: Jahrbuch, Baumgartner
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„Commercial Courts“ und Deutsch als Staatssprache – Ist eine Wahl des Englischen als Verhandlungssprache im österreichischen streitigen Zivilverfahren ohne Änderung des Art 8 B-VG möglich? (Dobrijević)
Dobrijević
1. Aufl
Jänner 2024
Inhalt
I. Einleitung
II. Hintergründe des Art 8 B-VG
III. Normativer Gehalt des Art 8 Abs 1 B-VG
IV. Verhandlungssprache Englisch und Art 8 B-VG: Ist die Einführung des Englischen als Verhandlungssprache im streitigen Zivilverfahren bei entsprechender Parteienwahl ohne Änderung des Art 8 B-VG möglich?
V. Thesen
VI. Literaturverzeichnis
DOI:
https://doi.org/10.37942/9783708342337-113
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