Freiheit und Bindung Zum verfassungsrechtlichen Rahmen der Bindung der obersten Organe des Bundes an einheitliche Stellungnahmen der Länder sowie zur Festlegung der Wirkungsbereiche der Bundesministerien, ihrer einfachgesetzlichen Ausgestaltung und ihrer Effektuierung in ressortübergreifenden Belangen (Bezemek)