Steuerstrafdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei im liechtensteinischen Recht: Ersparte Aufwendungen als unmögliches Tatobjekt**Der Autor dankt Laura Vogt, MLaw, für ihre wertvollen Anregungen und große Unterstützung bei den Recherchearbeiten und Mag. Mario Andriollo für die kritische Durchsicht des Manuskripts. (Wenaweser)