Kurt KIRCHBACHER
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS-Justiz) weist für die Zeit seit dem vorjährigen Symposion1 insgesamt 28 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Finanzstrafsachen aus.
Auffallend ist zunächst, dass sich das Spektrum der hinterzogenen Abgaben bemerkenswert verbreitert hat, was nicht nur die anzeigenden Finanzbehörden, sondern auch die Staatsanwaltschaften und die Erstgerichte vor neue Herausforderungen stellt, vor allem, was den jeweiligen abgabenrechtlichen Hintergrund und damit die Grundlage für die finanzstrafrechtliche Beurteilung betrifft. Diesen Hintergrund sachgerecht auszuleuchten und die maßgebenden Tatsachen in den Entscheidungsgründen der schuldig sprechenden Urteile tragfähig festzustellen, bereitete allerlei Schwierigkeiten. So hatten sich die Erstgerichte nicht nur mit aus früheren Finanzstraffällen hinlänglich bekannten Abgaben wie Einfuhr-Umsatzsteuer und Tabaksteuer2 zu befassen, sondern bspw auch mit der Kraftfahrzeugsteuer,3 der Normverbrauchsabgabe4 Seite 179
