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Die Möglichkeit der Gewährung von Verfahrenshilfe für Verbände im Strafverfahren (Haslinger)

Haslinger1. AuflDezember 2019

I. Einleitung

Wird ein Strafverfahren gegen eine natürliche Person geführt, ist klar geregelt, dass dieser Beschuldigte das Recht hat, unentgeltlich einen Verteidiger zur Seite gestellt zu bekommen, wenn er sich die Kosten eines Verteidigers nicht selbst leisten kann (§ 61 Abs 2 StPO, sog Verfahrenshilfeverteidigung). Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren – seit dem Inkrafttreten des VbVG11Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG) BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2016/26. mit 1. 1. 2006 – kann aber auch eine juristische Person Beschuldigte in

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einem Strafverfahren sein. In diesem Fall ist nicht klar, ob dieser beschuldigte Verband einen Anspruch auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers hat.

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