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Vom Übergang in ein Ermittlungs- und Hauptverfahren11Der Vortrag fußt auf dem in ÖJZ 2020, 353 unter gleichnamigem Titel erschienenen Aufsatz und wird mit freundlicher Genehmigung von MANZ hier erneut abgedruckt; §§ ohne Gesetzesbezeichnung sind solche der StPO; Schrifttum ohne Autorenbenennung stammt vom Autor; Eingehend zum Ganzen WK-StPO Vor § 280 Rz 8/2 ff, § 281 Rz 3-6, 716 ff, § 292 Rz 7, 18/10 sowie „Begrifflichkeiten und Strukturelemente des Straf(prozess)rechts im Lichte der Rechtsprechung des OGH“, in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2016 (2016) 119 (121 ff); zum einschlägigen Schrifttum umfassend und aktuell Vogl in WK-StPO §§ 91-94 und Birklbauer in WK-StPO §§ 210-215. (Ratz)

Ratz1. AuflDezember 2020

Eine Reihe jüngster Entscheidungen des OGH befasst sich grundlegend mit Sachverhaltsklärung und Tatverdacht beim Übergang in ein Ermittlungs- und Hauptverfahren. Strikte Beachtung ihrer Vorgaben ermöglicht präzise Ge

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dankenführung vor Beginn und bei Leitung eines Ermittlungsverfahrens, bei der Entscheidung über das Einbringen, beim Abfassen und bei Vorprüfung einer Anklage und kann komplexe Strafverfahren entscheidend beschleunigen. StA, die ihre Darstellungspflichten bei der Anklageerhebung genau kennen, wissen am Ende auch, wie man Feststellungen bekämpft oder ob man besser darauf verzichtet.

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