I. Einführung
„Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen; der Name des Herrn sei gelobt!“ Mit diesen Worten kommentiert in der Bibel der leidende Hiob den Verlust seiner Kinder und seines gesamten Besitzes.1 Auch der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Geben und Nehmen, wenngleich in gänzlich anderem Zusammenhang. Er hat die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und EGMR zum Doppelverfolgungsverbot (ne bis in idem) zum Gegenstand. Wie zu zeigen sein wird hat der EuGH seine Rechtsprechung zum Doppelverfolgungsverbot im Wettbewerbsrecht revidiert und der EGMR seiner Judikatur zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zulasten des Beschuldigten einen neuen Aspekt hinzugefügt. In beiden Fällen soll aufgezeigt werden, inwieweit die Gerichte Rechtsschutz gegeben bzw genommen haben.
