DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342016-006
Ylva Nina SCHOOF
Korruption ist ein soziales Übel.1 Ohne Frage besteht daher auch die dringende Notwendigkeit diese langfristig und insb nachhaltig zu bekämpfen. Allerdings werfen die jüngsten Entwicklungen im Bereich „Korruptionsbekämpfung“ kritische Fragen auf. Denn immer häufiger wird die Lösung darin gesehen, das Korruptionsstrafrecht kontinuierlich schärfer auszugestalten.2 Während dies in der nationalen Gesetzgebung schon zunehmend Bedenken aufwirft,3 so folgt nun auch die Europäische Kommission diesem Trend und Seite 102
