Matthias SCHMIDL
I. Einleitung
Seit der Novelle des B-VG BGBl I Nr 101/2014 ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art 53 Abs 1 B-VG ein parlamentarisches Minderheitenrecht: Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates ist demnach berechtigt, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu verlangen.
