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Der Rechtsschutz bei Datenverarbeitungen durch Untersuchungsausschüsse**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und wurde Mitte August 2022 endverfasst. Danach eintretende Ereignisse konnten nicht mehr berücksichtigt werden. (SCHMIDL)

SCHMIDL1. AuflDezember 2022

Matthias SCHMIDL

I. Einleitung

Seit der Novelle des B-VG BGBl I Nr 101/2014 ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art 53 Abs 1 B-VG ein parlamentarisches Minderheitenrecht: Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates ist demnach berechtigt, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu verlangen.

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