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Datenschutz beim Asset-Deal (THIELE)

THIELE1. AuflDezember 2023

Clemens THIELE

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342030-011

1. Einleitung

Nicht erst seit den datengetriebenen Geschäftsmodellen der Digital Economy gehören personenbezogene Daten idR als sog. „Kundendaten“11Vgl Jahnel, OGH: Kein Schutz von Unternehmensdaten nach dem DSG? RdW 2005/244, 200. zu den wertvollsten, manchmal sogar zu den einzigen Assets22Der Begriff „Asset“ ist durchaus weit zu verstehen und umfasst Vermögenswerte und Anlagen sowie (materielle und immaterielle) Wirtschaftsgüter eines Unternehmens. In seiner abstraktesten Definition erfasst „Asset“ jede zuordenbare Ressource mit ökonomischem Nutzen. eines Unternehmens. Personenbezogene Daten haben für Online-Plattformen, Anbieter von Gesundheits-Apps oder Social-Media-Marketing-Unternehmen essentielle Bedeutung. Im Idealfall verfügen Unternehmen über gut gepflegte Leads.33Zum B2B-Bereich ausführlich bereits Thiele/Wagner, B2B-Leads generieren und qualifizieren aus datenschutzrechtlicher Sicht, ZIIR 2023, 17 mwN. Bei Unternehmenstransaktionen – nach oder außerhalb von Insolvenzen – spielt daher die Übernahme des Kundendatenbestandes eine herausragende Rolle. Der Umgang mit Kundendaten in Unternehmenstransaktionen ist datenschutzrechtlich in der Praxis ein hoch aktuelles Thema. Dies gilt insbesondere bei einer Übertragung im Wege des Asset-Deal. Erstaunlich zurückhaltend gestaltet sich bislang die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung44Nach Wirksamwerden der DSGVO haben die beiden grundlegenden Monografien von Dürager, Datenschutz in Unternehmenstransaktionen (2020), 92 ff, und Egger, Übergabe von Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen (2020), 20 ff (97 ff), kaum Widerhall in der juristischen Diskussion gefunden. mit dem Thema. Eine

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richtungsweisende Judikatur ist bislang ausgeblieben. Der folgende Beitrag versucht eine Darstellung des Meinungsstandes und darauf aufbauend mögliche Praxislösungen aufzuzeigen.

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