Clemens THIELE
DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342030-011
1. Einleitung
Nicht erst seit den datengetriebenen Geschäftsmodellen der Digital Economy gehören personenbezogene Daten idR als sog. „Kundendaten“1 zu den wertvollsten, manchmal sogar zu den einzigen Assets2 eines Unternehmens. Personenbezogene Daten haben für Online-Plattformen, Anbieter von Gesundheits-Apps oder Social-Media-Marketing-Unternehmen essentielle Bedeutung. Im Idealfall verfügen Unternehmen über gut gepflegte Leads.3 Bei Unternehmenstransaktionen – nach oder außerhalb von Insolvenzen – spielt daher die Übernahme des Kundendatenbestandes eine herausragende Rolle. Der Umgang mit Kundendaten in Unternehmenstransaktionen ist datenschutzrechtlich in der Praxis ein hoch aktuelles Thema. Dies gilt insbesondere bei einer Übertragung im Wege des Asset-Deal. Erstaunlich zurückhaltend gestaltet sich bislang die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung4 mit dem Thema. Eine
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