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4.2.2.5.4. Antrag auf aufschiebende Wirkung

Reisner4. AuflDezember 2015

Aufschiebende Wirkung

Einstweilige Anordnungen

2311
Der Beschwerde an den VfGH oder der Revision an den VwGH gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines VwG kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 30 Abs 1 VwGG, § 85 Abs 1 VfGG). Der Beschwerdeführer kann allerdings – am besten gleichzeitig mit Einbringung der Beschwerde50505050Siehe Mayer, B-VG-Kurzkommentar4 (2007) § 85 VfGG Anm A.II.1. mwN, wonach ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht vor, sondern frühestens gleichzeitig mit der Bescheidbeschwerde eingebracht werden kann. oder Revision50515051Siehe Mayer, B-VG-Kurzkommentar4 (2007) § 30 VwGG Anm F.II.4. mwN, wonach ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht vor, sondern frühestens gleichzeitig mit der Bescheidbeschwerde eingebracht werden kann. – einen Antrag stellen, dass seiner Beschwerde oder Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Dieser Antrag

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ist an keine Frist gebunden, setzt aber eine zulässige Beschwerde oder Revision voraus.50525052VwGH 28.11.2012, AW 2012/04/0037 = RPA-Slg 2014/1; Machacek, Verfahren vor dem VfGH und dem VwGH6 (2008) 162. Der VwGH oder das VwG bzw VfGH hat dann mit Beschluss die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre (§ 30 Abs 2 VwGG und § 85 Abs 2 VfGG, jeweils erster Satz).50535053Einen Überblick zur aufschiebenden Wirkung im Vergaberecht bieten auch Denk, Vergaberechtlicher Schadenersatz und Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, ÖZW 2002, 97 (100 ff); Reisner/Breitenfeld, Einstweilige Verfügungen durch Höchstgerichte, RPA 2008, 13. Die inhaltliche Prüfung des angefochtenen Erkenntnisses oder des angefochtenen Beschlusses kann jedoch nicht Gegenstand des Provisorialverfahrens sein.50545054VwGH 21.8.2009, AW 2009/04/0061; VwGH 30.9.2009, AW 2009/04/0030-6 = RPA-Slg 2009/38 = RPA-Slg 2009/39. Die Erfolgsaussichten der Revision sind im Provisorialverfahren nicht zu berücksichtigen.50555055VwGH 4.11.2013, AW 2013/04/0046. Lässt das VwG die Revision (ordentliche Revision) zu, entscheidet es im Vorverfahren über einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss, wobei es bis zur Vorlage des Aktes an den VwGH dafür zuständig ist; danach ist der VwGH dafür zuständig.50565056 Gruber in Götzl/Gruber/Reisner/Winkler, Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (2015) § 30 VwGG Rz 4. Das VwG bis zur Vorlage und der VwGH nach der Vorlage können diesen Beschluss bei Änderung der Voraussetzungen jederzeit in jede Richtung abändern.50575057 Gruber in Götzl/Gruber/Reisner/Winkler, Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (2015) § 30 VwGG Rz 7 f. Es ist den Höchstgerichten und den VwG mangels gesetzlicher Grundlage auch verwehrt, dem Auftraggeber konkrete Aufträge zu erteilen.50585058VwGH 17.4.2009, AW 2009/04/0024; VwGH 23.7.2009, AW 2009/04/0053. Die im Regierungsentwurf für die Verwaltungsgerichtsnovellen vorgesehene Zuständigkeit des VwGH und der VwG zur Erlassung einstweiliger Anordnungen wurde nicht beschlossen, sodass weder der VwGH noch die VwG dafür zuständig sind.50595059VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069 = RPA 2015, 100 (mit Anm Kluger) = wbl 2015/19; zuständig ist demnach das „sachnächste“ Gericht, das VwG. Die Erlassung einstweiliger Anordnungen kann daher nur in unmittelbarer Anwendung von Unionsrecht erfolgen,50605060VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069, RPA 2015, 100 (mit Anm Kluger) = wbl 2015/19; so bereits Machacek, Verfahren vor dem VfGH und VwGH6 (2008) 164 ff. wobei diese in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung dazu dient, dem Antragsteller eine Rechtsposition vorläufig einzuräumen, deren Einräumung mit dem angefochtenen Erkenntnis oder angefochtenen Beschluss auf der Grundlage einer (möglicherweise dem Unionsrecht widersprechenden) nationalen Rechtsvorschrift verweigert wurde.50615061VwGH 13.10.2010, 2010/12/0169; VwGH 4.10.2013, 2013/10/0171.

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