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4.2.2.2.6. Die Entscheidungsbefugnis des Bundesverwaltungsgerichts im Nachprüfungsverfahren – Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

Walther4. AuflDezember 2015

Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Entscheidungsbefugnis des Bundesverwaltungsgerichts

Gesondert anfechtbare Entscheidungen

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