Sowohl im Bundes- als auch im Landesbereich bestehen die wesentlichsten Rechtsschutzmöglichkeiten in einem Nachprüfungs- bzw Feststellungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten und in einem zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren vor den ordentlichen Gerichten, welches aber nur zulässig ist, wenn zuvor in einem Feststellungsverfahren eine entsprechende Feststellung der zuständigen Vergabekontrollbehörde erfolgt ist. In einigen Ländern gibt es, anders als im Bundesbereich, nach wie vor Schlichtungsverfahren bzw Schlichtungsmechanismen. Da derartige Formen der Streitbeilegung zeitlich vor einem Nachprüfungs- bzw Feststellungsverfahren erfolgen, werden die Schlichtungsverfahren – dem systematischem Aufbau dieses Handbuches folgend – zu Beginn im Überblick dargestellt (siehe Punkt 4.2.1.). In weiterer Folge wird der Rechtsschutz bei Vergaben im Bundesbereich dargestellt (siehe Punkt 4.2.2.). Die Besonderheiten in den Vergabekontrollgesetzen der Länder werden in einem eigenen Kapitel im Überblick dargestellt (siehe Punkt 4.2.3.).

