Wie vergebene Aufträge, Wettbewerbsergebnisse und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen im Sektorenbereich der Kommission bekannt zu geben sind, ist im Sektorenbereich gleich geregelt wie im klassischen Bereich (siehe dazu Punkt 3.11.2.). Nur ist im Sektorenbereich statt einer Frist von nur 48 Tagen ein Zeitraum von zwei Monaten eingeräumt.3775

