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3.12.9.12. Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

1842
Wie vergebene Aufträge, Wettbewerbsergebnisse und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen im Sektorenbereich der Kommission bekannt zu geben sind, ist im Sektorenbereich gleich geregelt wie im klassischen Bereich (siehe dazu Punkt 3.11.2.). Nur ist im Sektorenbereich statt einer Frist von nur 48 Tagen ein Zeitraum von zwei Monaten eingeräumt.37753775Vgl § 54 Abs 2 und § 217 Abs 2 BVergG.

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