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3.4.9.6. Sicherstellungsmittel

Schiefer/Berger4. AuflDezember 2015

Sicherstellung

1414
Bei den Sicherstellungsmitteln wird in der ÖNORM B 2110 Pkt 8.7.4 zwischen baren und unbaren unterschieden. Als bare Sicherungsmittel werden Bargeld und Sparbücher angeführt und als unbare Sicherungsmittel Bankgarantien und Versicherungen.

Seite 506

Sicherstellung

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