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1.2.3. Landes-Vergaberechtsschutzgesetze

Huber4. AuflDezember 2015

Landes-Vergaberechtsschutzgesetze

131
Wegen des bereits beschriebenen föderalistischen Ansatzes bei der Vollziehung des Vergaberechtschutzes bestehen für jedes Bundesland, soweit es sich um Auftragsvergaben im Landesbereich handelt, eigene Vergaberechtsschutzgesetze:

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