Sozialversicherung
Jeder Versicherte, gleichgültig ob Sachleistungs- oder Geldleistungsberechtigter, hat – solange er nicht zum „bloßen“ Pflegefall geworden ist, den keine Sozialversicherung deckt – Anspruch auf grds. kostenlose Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses bzw. einiger privater Vertragskrankenhäuser.
