Strafen
Die Aushang- bzw. Auflagepflicht des ARG und der betriebseinschlägigen Ausnahmeverordnungen besteht seit 1. 8. 2017 nicht mehr (Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz).An einer für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle ist jedoch ein Aushang über den Beginn und das Ende der wöchentlichen Ruhezeit gut sichtbar anzubringen. Diese Pflicht istSeite 22

