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H. Informationspflichten und Strafbestimmungen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Strafen

85
Die Aushang- bzw. Auflagepflicht des ARG und der betriebseinschlägigen Ausnahmeverordnungen besteht seit 1. 8. 2017 nicht mehr (Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz).

86
An einer für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle ist jedoch ein Aushang über den Beginn und das Ende der wöchentlichen Ruhezeit gut sichtbar anzubringen. Diese Pflicht ist

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meist bereits durch den nach dem AZG erforderlichen Arbeitszeitaushang erfüllt, da dieser auch die wöchentliche Ruhezeit enthalten muss.

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