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C. Sonst noch Wichtiges (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Teilzeitbeschäftigungsfragen

Elternteilzeit

Teilzeit

34
Auch Teilzeitbeschäftigten ist – zur Vermeidung rechtswidriger Benachteiligung (siehe § 19d Abs. 6 AZG) – das Gleitzeitsystem zu ermöglichen, soweit dem nicht besondere Sachgründe aus festen Tätigkeitserfordernissen entgegen stehen.

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