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B. Flexiblere Nutzung der Normalarbeitszeit (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Gestaffelte bzw. überlappende Arbeitszeiten

Arbeitsschutz

7
Arbeitszeitrecht bezweckt den persönlichen Arbeitszeitschutz des jeweiligen Arbeitnehmers und beeinflusst daher Betriebs- und Maschinenlaufzeiten nur indirekt. Daraus folgt:

Arbeitszeit

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