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I. Sonderfragen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Arbeitskräfteüberlassung

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Bei allen Arbeitskräfteüberlassungen (Leiharbeit), auch bloß konzerninternen, kann auch die wiederkehrende Vergütung des Beschäftigers an den Überlasser (Verleiher) gewissermaßen „lohn“gepfändet werden, allerdings nur im Umfang des arbeitsrechtlichen Entgeltanspruchs.

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