Lohn- und Sozialdumping
Unterschreitungen des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanspruchsprinzips (§ 49 Abs. 1 ASVG) und „Lohndumping“ (§ 29 Abs. 1 LSD-BG) sind nur ähnlich.„Lohndumping“ (§ 29 Abs. 1 LSD-BG) ist als normativ kollektivvertragsgebundener bloßer Kernbereich rechtswidriger Unterzahlungen bei echten Arbeitnehmern beachtlich enger als das weite Entgeltanspruchsprinzip des § 49 Abs. 1 ASVG. Gleichzeitig gilt es mangels Ausweitung des Geltungsbereichs des LSD-BG auf freie Dienstnehmer i.S.d. § 4 Abs. 4 ASVG trotz für sie seit 1. 1. 2026 allenfalls geltender Kollektivvertragsbestimmungen nicht für diesen persönlich selbständigen Personenkreis:

