Lohn- und Sozialdumping
Unterschreitungen des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanspruchsprinzips (§ 49 Abs. 1 ASVG) und „Lohndumping“ (§ 29 Abs. 1 LSD-BG) sind nur ähnlich.„Lohndumping“ (§ 29 Abs. 1 LSD-BG idF Novelle per 1. 9. 2021) ist als normativ kollektivvertragsgebundener bloßer Kernbereich rechtswidriger Unterzahlungen beachtlich enger als das weite Entgeltanspruchsprinzip des § 49 Abs. 1 ASVG:

