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P. Sozialversicherungsbeitragshaftung für Bauleistungen von Subunternehmern (Schrank)

97. LfgJänner 2026

 

Haftung

Sozialversicherungsbeiträge

132
Werden Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs. 1a UmsatzsteuerG von einem Unternehmen an ein Subunternehmen ganz oder teilweise weitergegeben, haftet der Auftraggeber für alle Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen des Subunternehmens bis zum Höchstausmaß von 20% bzw. ab 1. 1. 2026 bei Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung bis zu 32 % des geleisteten Werklohnes (§§ 67a bis 67c ASVG, seit langem auch zusätzlich 5% für die lohnabhängigen Abgaben, § 82a EStG).

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