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J. Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Sozialversicherungsbeiträge

Verfalls- und Verjährungsfristen

98
Durch Abrechnungsfehler können auch mehr Beiträge als notwendig entrichtet sein. Solche Beiträge sind grundsätzlich nur innerhalb von 5 Jahren nach der Zahlung rückforderbar.

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