Fallweise Beschäftigung
Pflichtversicherung
Nach dem früheren § 471b ASVG waren sozialversicherungsrechtlich fallweise beschäftigt jene Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt wurden, wenn die einzelne Beschäftigung für kürzere Zeit als eine Woche vereinbart war. Jedes einzelne Verhältnis musste also kürzer als eine Woche sein.
