Entgeltfortzahlung
Wochengeld
ASVG-pflichtigen freien Dienstnehmern gebührt für Krankenstände normales Krankengeld und Wochengeld. Abweichend von echten Dienstnehmern ist das Krankengeld auf Basis des Durchschnittsentgelts der letzten drei Kalendermonate zu berechnen. Arbeitsrechtliches Krankenentgelt gebührt aber nicht.
