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E. Lohnsteuer-Abzugsfehler (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Lohnsteuer

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Wesentlich günstiger ist die Situation für den Arbeitgeber, wenn zu wenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde. Das Steuerrecht enthält nämlich keine nachträglichen Abzugsbeschränkungen.

Gesetzlicher Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer (OGH LE-AS 11.11.3.Nr.7).

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