Was gilt, wenn Arbeitgeber indessen ungewollt – also durch Fehler – höheres Bruttoentgelt bezahlen als aufgrund der Bestimmungen geschuldet? Vor allem dann, wenn sich der Fehler wiederholte und länger andauerte: Liegt diesfalls eine begünstigende Betriebs- oder Individualübung vor, die dazu verpflichtet, das Überhöhte weiterhin zu leisten? Oder sind die Überhöhungen einseitig einstellbar?Entgelt

