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B. Hinweise zur Familienbeihilfe (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Familienbeihilfe

Familienlastenausgleichsfonds

34
Die Familienbeihilfen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds für haushaltszugehörige Kinder (einschließlich Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) gewährt, ohne Haushaltsangehörigkeit subsidiär auch überwiegend den Unterhalt des Kindes tragende Personen (§ 2 Abs. 2 und 5 FLAG).

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