Familienbeihilfe
Familienlastenausgleichsfonds
Die Familienbeihilfen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds für haushaltszugehörige Kinder (einschließlich Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) gewährt, ohne Haushaltsangehörigkeit subsidiär auch überwiegend den Unterhalt des Kindes tragende Personen (§ 2 Abs. 2 und 5 FLAG).
