Sonderzahlungen
Was gilt bei
Veränderungen im (an sich fixen) Beschäftigungsausmaß, etwa bei
Übergang von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt?<i>Schrank</i>, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Wechsel zur Teil- oder Vollzeitbeschäftigung, Seite 10 Seite 10
Zunächst ist zu prüfen, ob Kollektivvertrag oder Gesetz eine darauf abgestellte Berechnungssonderbestimmung enthalten: