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G. Wechsel zur Teil- oder Vollzeitbeschäftigung (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Sonderzahlungen

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Was gilt bei Veränderungen im (an sich fixen) Beschäftigungsausmaß, etwa bei Übergang von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt?

Seite 10

Zunächst ist zu prüfen, ob Kollektivvertrag oder Gesetz eine darauf abgestellte Berechnungssonderbestimmung enthalten:

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