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E. Fälligkeitsbestimmungen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Fälligkeit

Sonderzahlungen

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Auch die Frage der Fälligkeit, also wann die Sonderzahlung jeweils dem Arbeitnehmer auszubezahlen ist, ergibt sich aus dem Kollektivvertrag.

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