Anwesenheitsprämien
Sonderzahlungen
Arbeitnehmer durch Zusatzentgelt – z.B. auch in Form jährlicher Sonderzahlungen –
zu geringeren „Fehlzeiten“ anzuspornen, scheitert für laufendes Entgelt am zwingenden Ausfallsprinzip der Entgeltfortzahlungsvorschriften.