vorheriges Dokument
nächstes Dokument

H. Werkswohnung

95. LfgJänner 2025

 

23
Auf den strengen Dienstwohnungsbegriff kommt es jedoch beim aktuellen Mietrechtsgesetz nicht an, da dieses – damit auch von seinen Kündigungsbeschränkungen – sämtliche Wohnungen ausnimmt, „die auf Grund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte