Sachbezug
Für Naturalleistungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, ob und welche Bezahlung der Arbeitnehmer für sie vorzunehmen hat. Diese vertragliche Bewertung ist an die fiskalische Bewertung nicht gebunden, wohl aber an allfällige kollektivvertragliche Höchstsätze bzw. Höchstpreise für bestimmte Sachbezüge (vgl. LE-AS 11.4.2.Nr.1).
