Dienstvertrag
Vor allem bei Provisionserwerb schon mit Geschäftsabschluss ist für Stornierungen, Zahlungsunfähigkeit oder nicht gänzliche Bezahlung Vorsorge zu treffen, etwa dahin, dass in solchen Fällen der Provisionsanspruch untergeht und bereits ausbezahlte Provisionen rückverrechnet werden können.
