Provisionen
Über die Provisionsbasis findet man im AngG nichts. Dies verwundert nicht bei der Vielfalt des Geschäftslebens, die am besten in der Provisionsbarung ihren Niederschlag findet.Das Angestelltengesetz bestimmt hierzu nur Folgendes: Dem Angestellten gebührt (nur) mangels Vereinbarung die für den betreffenden Geschäftszweig am Orte der Niederlassung, für die er tätig ist, übliche Provision, wenn Provision als Entlohnung vereinbart ist.

