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C. Wie bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit vorzugehen ist (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

1. Mehrfach-Mitgliedschaften?

Kollektivvertrag

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Ist ein Arbeitgeber Mitglied nur einer WK-Fachorganisation, übt er weder ein verbundenes Gewerbe noch unbefugte gewerbliche Tätigkeit aus und besteht auch keine betriebsartbezogene Satzung, ist ihr Kollektivvertrag anzuwenden.

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