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D. Sonstige Pflichten des Lehrberechtigten (Schrank)

92. LfgJuli 2023

 

Lehrverhältnis

31
Wichtigste Pflicht ist die Ausbildung gemäß den Berufsbild-Verordnungen, entweder selbst oder durch geeignete Ausbilder (zu deren besonderem Status siehe oben Pkt. B).

Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind.

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