Gleichbehandlungskommission
Zur auch real möglichsten Verwirklichung der Gleichbehandlung ist – unbeschadet der gerichtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten – beim Bundeskanzleramt eine mit Überwachungs-, Auskunfts- und Gutachtensbefugnissen ausgestattete Gleichbehandlungskommission errichtet (§ 1 GBK/GAW-G).
