1. Was ist bzw. bewirkt die Inanspruchnahme überlassener Arbeitskräfte? Wichtige Abgrenzungen
Arbeitskräfteüberlassung
Beschäftiger
Rechtlich ist die Überlassung von Arbeitskräften die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte (§ 3 Abs. 1 AÜG). Diese Arbeitskräfte werden von ihrem Arbeitgeber, dem Überlasser, zur Arbeitsleistung gegenüber Dritten vertraglich verpflichtet (§ 3 Abs. 2 AÜG).
