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A. Grundsätzliches zur Arbeitskräfteüberlassung (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

1. Was ist bzw. bewirkt die Inanspruchnahme überlassener Arbeitskräfte? Wichtige Abgrenzungen

Arbeitskräfteüberlassung

Beschäftiger

1
Rechtlich ist die Überlassung von Arbeitskräften die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte (§ 3 Abs. 1 AÜG). Diese Arbeitskräfte werden von ihrem Arbeitgeber, dem Überlasser, zur Arbeitsleistung gegenüber Dritten vertraglich verpflichtet (§ 3 Abs. 2 AÜG).

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