Die 96. Lieferung „Juli 2025“ bringt das Gesamtwerk im Anschluss an „Jänner 2025“ auf den Stand der Rechtslage per 1. 7. 2025 und auch per 1. 1. 2026.
Letztere betreffen sozial- und sozialversicherungsrechtliche Inhalte, deren Grund in der Notwendigkeit budgetärer Einsparungen liegt. Die jeweilige Legisvakanz bis 1. 1. 2026 ermöglicht es, sich rechtzeitig auf das Neue einzustellen.

